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Strafrecht

Gerade im Strafrecht sollte noch vor der ersten Einvernahme als Verdächtige oder Verdächtigter bzw. Beschuldigte oder Beschuldigter eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Meine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet zeigt, dass die Anwesenheit einer Verteidigerin oder eines Verteidigers nicht nur das Klima der Einvernahme verbessert, sondern auch die Protokollierung genauer erfolgt, wenn Sie sich zu einer Aussage bereit erklären. Einmal durch Unterschrift bestätigte (angebliche) Aussagen lassen sich im weiteren Verfahrensverlauf nämlich kaum widerlegen.

Waren Sie im erstinstanzlichen Verfahren unvertreten, bringe ich für Sie das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung muss binnen 3 Tagen ab Urteilsverkündung entweder sofort in der Verhandlung angemeldet werden, ansonsten schriftlich bei Gericht, andernfalls das Urteil in Rechtskraft erwächst. Gerade Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte sind in vielen Fällen erfolgreich.